Immobilien nach Scheidung – Mögliche Lösungen




Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

Ist ein Verkauf der Immobilie sofort erforderlich?



Nicht zwingend. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.

Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.

Übertragung des Hauses auf die Kinder



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Auch ein Partner kann seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, mit der Zustimmung des anderen.

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Eine mögliche Lösung ist auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.

Teilungsversteigerung



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Es ist daher besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Vermietung als Option



Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der zur Webseite Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

Verkauf des Hauses



Bei einer Scheidung entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf des Hauses. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein professioneller Makler kümmert sich um die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Dinge während der Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

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